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Photovoltaikanlagen im Umsatzsteuerrecht (Teil 1)
Die OFD Karlsruhe äußert sich mit einer Verfügung vom 13.8.2019 zur Unternehmereigenschaft von Betreibern von Photovoltaikanlagen und deren Besteuerung
Der Betrieb einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) und die anschließende Einspeisung des erzeugten Stroms nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) führt dazu, dass der Betreiber einer PV-Anlage durch diese nachhaltige Tätigkeit zum Unternehmer i. S. des § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG wird. Das betrifft Privatpersonen, die auf deren zu eigenen Wohnzwecken genutzten Einfamilienhäusern PV-Anlagen installieren oder Vereine und Gemeinden, die sonst keine andere unternehmerische Tätigkeit erbringen. Die OFD Karlsruhe erläutert die umsatzsteuerlichen Folgen, die durch den Betrieb einer PV-Anlage entstehen und zu beachten sind. Die Darstellung der erfolgt in zwei Beiträgen. Im ersten Beitrag werden die Unternehmereigenschaft und die Ausgangsumsätze der Betreiber von PV-Anlagen thematisiert, sowie die Zuordnung zum Unternehmen. Im Folgebeitrag werden der Vorsteuerabzug, die Vorsteuerberichtigung sowie einige Besonderheiten besprochen.
I. Einführung
Deutschland lässt das fossil-nukleare Energiezeitalter hinter sich. Photovoltaik (PV) wird in unserer nachhaltigen Energiezukunft eine zentrale Rolle spielen. Ende 2018 waren in Deutschland PV-Module mit einer Nennleistung von 45,9 Gigawatt (GW) installiert, verteilt auf...