Einkommensteuergesetz Kommentar
5. Aufl. 2020
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§ 4g Bildung eines Ausgleichspostens bei Entnahme nach § 4 Absatz 1 Satz 3
BStBl 1999 I 1076; BStBl 2009 I 888.
Literatur siehe Online-Version.
Kessler/Winterhalter/Huck, Überführung und Rückführung von Wirtschaftsgütern: Die Ausgleichspostenmethode des § 4g EStG, DStR 2007, 133; Kahle, Entstrickung einzelner Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens, ; Schiefer, Entstrickungsbesteuerung vor SEStEG verstößt nicht gegen Europarecht, ; Atilgan, Die bilanziellen Auswirkungen der Steuerentstrickung – Besteuerungsrisiken bei der Überführung von Wirtschaftsgütern, NWB 2016, 307.
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift
1Die Vorschrift stellt eine Ergänzung zu den Entstrickungsregeln des § 4 Abs. 1 Satz 3 und 4 EStG und der Veräußerungsfiktion nach § 12 Abs. 1 Satz 1 1. Halbsatz KStG dar. Sie mildert die Steuerfolgen, die sich aus der Aufdeckung stiller Reserven wegen des Ausschlusses oder der Beschränkung des Besteuerungsrechts für ein Wirtschaftsgut nach § 4 Abs. 1 Satz 3 und 4 EStG und § 12 Abs. 1 Satz 1 KStG ergeben. Anders als in § 6 Abs. 5 AStG wird die Steuer nicht zinslos gestundet, sondern auf fünf Jahre gestreckt. Sie knüpft an die Regelungen im Betriebsstättenerlass an, der auf der Basis der Rechtsprechung des BFH zur final...