IWB Nr. 21 vom Seite 1

Rechtssicherheit – ein hohes Gut

Dr. Mathias Hildebrandt | Mitherausgeber der IWB

Rechtssicherheit wird oft diskutiert und von vielen Steuerpflichtigen herbeigesehnt. Ist Rechtssicherheit aber (noch) der richtige Begriff? Was wollen Steuerpflichtige?

[i]Steuerliche Entscheidungen müssen ein festes Fundament habenSie wollen im Zeitpunkt der Entscheidung über eine Investition, eine Veränderung im Unternehmen oder eine Finanzierung in der Gruppe die steuerlichen Konsequenzen so ziehen, dass es später diesbezüglich keine Veränderung gibt. Denn eine im Nachhinein andere Sichtweise einer Steuerbehörde kann für Unternehmen Mehrkosten in einer Betriebsprüfung, für Berater, für langwierige Verwaltungs- und Gerichtsverfahren, für eine Doppelbesteuerung, für Zinsen oder gar Strafzahlungen bedeuten.

Hinzu kommt die Bindung von internen Ressourcen, Diskussionen mit dem Management und dem Abschlussprüfer sowie möglicherweise Veröffentlichungspflichten. Unternehmen haben ein vitales Interesse daran, potenzielle Mehrkosten durch möglichst verbindliche Aussagen der Behörden zu vermeiden und bei Streit durch schnelle Verfahren beizulegen.

[i]Es geht nicht darum, Recht zu bekommen, sondern um PlanbarkeitDem Steuerpflichtigen geht es weniger darum, Recht zugesichert oder gar Recht zu bekommen. Vielmehr steht bei ihm die Sicherheit im Vordergrund, dass eine einmal für einen Sachverhalt gezahlte Steuer sich künftig nicht ändert. Insofern drücken die Begriffe „Tax Certainty“ bzw. „Anwendersicherheit“ besser aus, was mit diesem Themenkreis gemeint ist: Sicherheit in steuerlichen Belangen bei Investitionsentscheidungen.

[i]Neue Rubrik „Tax Certainty“ in der IWBDie derzeitige Entwicklung im Internationalen Steuerrecht lässt eine größere Streitanfälligkeit befürchten. Insofern ist es begrüßenswert, dass Tax Certainty einen immer wichtigeren Teil der Diskussion einnimmt. Die IWB wird künftig dieses Thema immer wieder aufgreifen. Wir beginnen heute mit einem Überblick von Georg Geberth ab zum Thema Anwendersicherheit im Steuerrecht, der den „Tax Certainty Day“ der OECD am 16. September in Paris zum Anlass seines Artikels nimmt.

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Hildebrandt

Fundstelle(n):
IWB 21 / 2019 Seite 1
NWB VAAAH-34706