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Ein Plädoyer für mehr „Anwendungssicherheit“ im Steuerrecht!
In einer zunehmend komplexen Rechtswirklichkeit bedarf es einer umfassenden Initiative der OECD
„Nichts ist wirkmächtiger, als eine Idee, deren Zeit gekommen ist“ (Victor Hugo): Der Ruf nach mehr „Rechtssicherheit“ im Steuerrecht wird lauter. Weshalb diejenigen, die danach rufen, eigentlich „Anwendungssicherheit“ meinen und wie diese erreicht werden kann, soll in dem vorliegenden Beitrag gezeigt werden.
Die Staatengemeinschaft, aber auch der nationale Gesetzgeber hat über die letzten Jahre und Jahrzehnte einen kaum zu durchdringenden Steuerdschungel geschaffen – ohne Aussicht auf Besserung.
Würde die Staatengemeinschaft in den nächsten Jahren auch nur halb so viel Zeit und Energie in die Schaffung bzw. die Stärkung von verfahrensrechtlichen Instrumenten zur Erlangung von zeitnaher Sicherheit im Steuerrecht stecken, könnten enorme Fortschritte erzielt werden.
Die verfahrensrechtlichen Instrumente müssen möglichst flächendeckend Schutz gegen Doppelbesteuerung gewähren und dergestalt miteinander verzahnt werden, dass sie einerseits nahtlos ineinandergreifen und sich andererseits gegenseitig ergänzen.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Einführung und Zieldefinition
[i]Komplexität des Internationalen Steuerrechts steigt stetigDie OECD lädt einmal im Jahr zum „Tax Cert...