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StuB Nr. 22 vom Seite 852

Teileinkünfteverfahren bei Organschaft

Zugleich Anmerkungen zum

StB Prof. Dr. Gerrit Adrian

Schuldzinsen, die mit dem Erwerb der Anteile an einer Kapitalgesellschaft zusammenhängen, unterliegen dem Teilabzugsverbot des § 3c Abs. 2 EStG, soweit an der Organträger-Personengesellschaft natürliche Personen beteiligt sind und Gewinne aus vororganschaftlicher Zeit ausgeschüttet werden. Der dem Teilabzugsverbot unterliegende Teil der Schuldzinsen ist gemäß BFH durch das Verhältnis der Gewinnausschüttung zu dem zugerechneten Organeinkommen zu ermitteln.

Kernfragen
  • Bei welchen Organträgern kommt eine Anwendung des Teileinkünfteverfahrens in Betracht?

  • In welchen Fällen ist das Teileinkünfteverfahren unter Beachtung des Teilabzugsverbots anzuwenden?

  • Wie ist der Teil der Schuldzinsen zu ermitteln, der dem Teilabzugsverbot unterliegt?

I. Einleitung

[i]Adrian, Formulierung der Verlustübernahme in Ergebnisabführungsverträgen, StuB 12/2019 S. 482 NWB PAAAH-19438 Nacke, in: Kanzler/Kraft/Bäuml, EStG Kommentar, 4. Aufl. 2019, § 3c NWB XAAAG-96482 Müller, in: Mössner/Seeger/Oellerich, KStG Kommentar, Vorbemerkungen zu §§ 14-19 NWB EAAAG-95580 Eine ertragsteuerliche Organschaft setzt die finanzielle Eingliederung (Mehrheit der Stimmrechte) des Organträgers an der Organgesellschaft sowie den Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags auf mindestens fünf Zeitjahre voraus (§ 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 3 KStG). Mit Abschluss des Gewinnab...

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