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USt direkt digital Nr. 23 vom Seite 10

Photovoltaikanlagen im Umsatzsteuerrecht (Teil 1)

Die OFD Karlsruhe äußert sich mit einer Verfügung vom 13.8.2019 zur Unternehmereigenschaft von Betreibern von Photovoltaikanlagen und deren Besteuerung

Peter Klimmek

Der Betrieb einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) und die anschließende Einspeisung des erzeugten Stroms nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) führt dazu, dass der Betreiber einer PV-Anlage durch diese nachhaltige Tätigkeit zum Unternehmer i. S. des § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG wird. Das betrifft Privatpersonen, die auf deren zu eigenen Wohnzwecken genutzten Einfamilienhäusern PV-Anlagen installieren oder Vereine und Gemeinden, die sonst keine andere unternehmerische Tätigkeit erbringen. Die OFD Karlsruhe erläutert die umsatzsteuerlichen Folgen, die durch den Betrieb einer PV-Anlage entstehen und zu beachten sind. Die Darstellung der erfolgt in zwei Beiträgen. Im ersten Beitrag werden die Unternehmereigenschaft und die Ausgangsumsätze der Betreiber von PV-Anlagen thematisiert, sowie die Zuordnung zum Unternehmen. Im Folgebeitrag werden der Vorsteuerabzug, die Vorsteuerberichtigung sowie einige Besonderheiten besprochen.

I. Einführung

Deutschland lässt das fossil-nukleare Energiezeitalter hinter sich. Photovoltaik (PV) wird in unserer nachhaltigen Energiezukunft eine zentrale Rolle spielen. Ende 2018 waren in Deutschland PV-Module mit einer Nennleistung von 45,9 Gigawatt (GW) installiert, verteilt auf...

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