Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
MFA Nr. 11 vom Seite 19

Nicht nur für Azubis wichtig: ­Bedeutung des Ausbildungsvertrags

Susanne Kowalski; Hamminkeln

Zum Einstieg in das Berufsleben schließen Ausbilder und der oder die Aus­zubildende einen Ausbildungsvertrag ab. Daraus ­ergeben sich verschiedene Rechte und Pflichten für beide Seiten. Außerdem regeln Gesetze und die Ausbildungsordnung das Vertragsverhältnis. Was Azubis dürfen, was man ihnen abverlangen kann und welche Bestimmungen über den Ausbildungsvertrag hinaus gelten, klärt dieser Beitrag.

Aus dem Berufsalltag

Eva Schütte hat vor einigen Wochen mit der Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten begonnen. Die Arbeit macht ihr viel Spaß und mit den Kolleginnen versteht sie sich gut. Die Sache hat nur einen Haken: Die Praxismanagerin Frau Kroll beauftragt Eva regelmäßig damit, private Einkäufe für sie zu erledigen. Als Eva die Briefe der Praxis zur nahegelegenen Postfiliale gebracht hat, hatte Frau Kroll die Auszubildende gebeten, „doch schnell beim Bäcker reinzuspringen“ und ihr zwei Brötchen mitzubringen. Da es an dem Tag sehr hektisch war und Frau Kroll kaum Zeit für ihre Pause hatte, erfüllte Eva ihr den Wunsch gerne. Beim nächsten Mal benötigte Frau Kroll dringend eine Handcreme aus der Apotheke. Nach und nach wurde es selbstverständlich, dass Eva, wenn sie mit dem Postdi...