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Lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche „Optimierung“ des Arbeitsverhältnisses
Änderung der Rechtsprechung
[i]BFH, Urteile v. 1.8.2019 - VI R 32/18, NWB FAAAH-33414, VI R 21/17, NWB AAAAH-33407, VI R 40/17, NWB KAAAH-33408 Eine Vielzahl lohnsteuerlicher Begünstigungsnormen erlauben dem Arbeitgeber verwendungsgebundene Lohnzuwendungen, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden, steuerfrei oder lohnsteuerpauschaliert an den Arbeitnehmer auszuzahlen. Dieser Umstand lädt die Arbeitsvertragsparteien dazu ein, das Arbeitsverhältnis lohnsteuerrechtlich zu optimieren. Allerdings bestehen unterschiedliche Auffassungen darüber, wie weit die Einladung des Gesetzgebers reicht. In Rede stehen insbesondere die – nach Auffassung der Finanzbehörden – Steuerschädlichkeit von Gehaltsumwandlungen und die – vom BFH bislang geforderte und mit Urteilen v. - VI R 32/18 ( NWB FAAAH-33414, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt), VI R 21/17 ( NWB AAAAH-33407) und VI R 40/17 ( NWB KAAAH-33408), aufgegebene – Freiwilligkeit der vom Arbeitgeber erbrachten Zusatzleistung.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Bisherige Rechtsprechung des BFH
[i]FreiwilligkeitsvorbehaltNach der bisherigen Rechtsprechung des BFH werden Zuschüsse des Arbeitgebers „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ geleistet, wenn sie zu den Lohnzahlungen hinzukommen, die entweder durch Vereinbarung, ein...BStBl 2013 II S. 395BStBl 2013 II S. 398BStBl 2010 II S. 487