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Steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung
Forschungszulagengesetz passiert den Deutschen Bundestag mit einigen Änderungen
Das [i]FZulG, BT-Beschluss v. 7.11.2019, BT-Drucks. 19/14875Bundeskabinett hatte am den Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (FZulG) auf den Weg gebracht (BT-Drucks. 19/10940; s. dazu Mohaupt, NWB 25/2019 S. 1809). Jetzt wurde dieser Gesetzentwurf vom Deutschen Bundestag beraten und am in 2./3. Lesung beschlossen (vgl. BT-Drucks. 19/14875). Der Bundesrat könnte am zustimmen, dann wäre der Weg für eine steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung ab dem frei. Der Prozess vom Gesetzentwurf des Kabinetts bis zur Verabschiedung im Bundestag war langwierig und hat zu einer Reihe von Änderungen geführt. Nachfolgend wird ein erster Überblick über die vom Deutschen Bundestag beschlossenen Änderungen gegenüber der Kabinettsfassung gegeben.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Eckpunkte der neuen steuerlichen Förderung
Die neue steuerliche [i]Eckpunkte der beschlossenen GesetzesfassungFörderung von Forschung und Entwicklung enthält folgende Eckpunkte:
Förderung erfolgt in Form einer steuerfreien Forschungszulage.
Alle forschenden Steuerpflichtigen im Sinne des Einkommen- und Körperschaftsteuergesetzes, soweit nicht von der Steuerpflicht befreit, haben grundsätzlich die Möglichkeit, die...