NWB Nr. 47 vom Seite 3385

Gesetzgebungsmarathon

Reinhild Foitzik | Verantw. Redakteurin | nwb-redaktion@nwb.de

Der Bundesrat hat zugestimmt!

Jetzt ist sie beschlossen – die Grundsteuerreform. Mit der Zustimmung des Bundesrats am ist der vom BVerfG gesetzte Zeitrahmen eingehalten worden und damit die für Städte und Gemeinden wichtige Einnahmequelle für die nächsten fünf Jahre gesichert. Ab 2025 dann wird die Grundsteuer nach den neuen Regeln erhoben. Das wäre grundsätzlich das wertabhängige Bundesmodell, von dem die Länder aber abweichen können. Die letzten Änderungen am Gesetzespaket der Koalitionsfraktionen hatte Eisele in NWB 45/2019 S. 3291 vorgestellt. Ebenfalls verabschiedet hat die Länderkammer am gleichen Tag das Dritte Bürokratieentlastungsgesetz. Damit wurde dieses Gesetzgebungsverfahren schneller abgeschlossen als vorgesehen. Einen Überblick über die in diesem Gesetz enthaltenen steuerrechtlichen Maßnahmen hatte Hörster in NWB 40/2019 S. 2916 gegeben, u. a. auch zur Anhebung der Kleinunternehmergrenze für den Vorjahresumsatz von 17.500 € auf 22.000 € (§ 19 UStG). Diese tritt nun schon zum in Kraft. Kleinunternehmer können deshalb bereits im laufenden Jahr 2019 einen Umsatz bis 22.000 € erzielen, ohne dadurch die Anwendung der Kleinunternehmerregelung ab 2020 zu gefährden.

Die zwischenzeitlich eingetretene Verzögerung beim Forschungszulagengesetz ist mit dem am in 2./3. Lesung erfolgten Beschluss des Deutschen Bundestags nun wieder eingeholt. Beihilferechtliche Probleme haben noch einige Anpassungen – vor allem bei der Auftragsforschung und der Auszahlung der Zulage – erforderlich gemacht. Wie diese aussehen, erläutert Mohaupt auf Seite 3402. Stimmt der Bundesrat am zu, wäre der Weg für eine steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung ab dem frei. Aufgeholt hat auch das sog. JStG 2019, dem der Bundesrat nun ebenfalls am 29.11. zustimmen könnte. Hier hatte die von einigen Verbänden und auch vom Bundesrat kritisierte Änderung der Verlustverrechnung bei den Kapitaleinkünften (§ 20 Abs. 2 EStG-E; s. dazu Gragert, NWB 39/2019 S. 2842) den Zeitplan ins „Stolpern“ gebracht. Nun zeichnet sich eine „Lösung“ ab: Die Änderung des § 20 Abs. 2 EStG im JStG 2019 soll entfallen, dafür soll aber mit dem Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen die Verlustverrechnung bei Einkünften aus Termingeschäften und aus dem Ausfall von Kapitalanlagen im Privatvermögen beschränkt werden. Die 2./3. Lesung dieses Gesetzentwurfs steht am 13.12. auf der Tagesordnung des Bundestags. Der Bundesrat wäre dann am 20.12. am Zug, dem Tag, an dem eigentlich die 2./3. Lesung des Gesetzes zur Rückführung des Solidaritätszuschlags erfolgen sollte, die nun aber auf den 14.11. vorgezogen wurde und damit zeitgleich mit der 2./3. Lesung des Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht stattfand.

Beste Grüße

Reinhild Foitzik

Fundstelle(n):
NWB 2019 Seite 3385
IAAAH-34450