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Kabinett beschließt Drittes Bürokratieentlastungsgesetz
Steuerrechtliche Maßnahmen des Dritten Gesetzes zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie
Am [i] Drittes Bürokratieentlastungsgesetz, Kabinettfassung v. 18.9.2019 hat das Bundeskabinett mit dem Entwurf eines Dritten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG III) ein Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht, das die Wirtschaft, aber auch Bürger und Verwaltung, deutlich von Bürokratiekosten mit einem Gesamtvolumen von mehr als 1 Mrd. € entlasten soll. Ein nicht unwesentlicher Anteil davon entfällt auf Änderungen im Steuerrecht. Dabei kommt es – quasi als Nebeneffekt – auch zu steuerlichen Entlastungen in einer Größenordnung von insgesamt etwa 100 Mio. € pro Jahr.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
S. 2917
I. Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
1. Auskünfte über die für die Besteuerung maßgeblichen Verhältnisse (§ 138 Abs. 1b AO-E)
[i]Bisherige RechtslageNach § 138 Abs. 1 Satz 1 AO haben Steuerpflichtige die Eröffnung eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft, eines gewerblichen Betriebs oder einer Betriebsstätte der Gemeinde mitzuteilen, in der sich der Betrieb oder die Betriebsstätte befindet. Die Gemeinde unterrichtet daraufhin unverzüglich das örtlich zuständige Finanzamt über den Inhalt der Mitteilung. Auf Anforderung des Finanzamts haben die Steuerpflichtig...