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Arbeitsverhältnis | Zum Zugang der Kündigung
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch Einwurf des Kündigungsschreibens in den Hausbriefkasten des Arbeitnehmers geht regelmäßig auch dann in diesem Moment zu, wenn der Arbeitgeber weiß, dass sich der Arbeitnehmer krankheitsbedingt länger nicht zu Hause aufhält.
Im Interesse der Rechtssicherheit ist nach Ansicht des Senats eine generalisierende Betrachtung hinsichtlich des Zugangs geboten. Wenn für den Empfänger unter gewöhnlichen Verhältnissen die Möglichkeit zur Kenntnisnahme bestehe, sei es unerheblich, ob er daran durch Krankheit, zeitweilige Abwesenheit oder andere Umstände einige Zeit gehindert sei. Dem Empfänger obliege es, die notwendigen Vorkehrungen für eine tatsächliche Kenntnisnahme zu treffen, etwa eine Vertrauensperson mit der ...