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Umsatzsteuer | Vermietung von Ferienwohnungen als Reiseleistung – Anwendung der Margenbesteuerung
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die Überlassung der von anderen Unternehmen angemieteten Ferienwohnungen unterliegt auch dann der Margenbesteuerung nach § 25 UStG, wenn darüber hinaus lediglich als Nebenleistung einzustufende Leistungselemente erbracht werden (Anschluss an „Alpenchalets Resorts“, NWB MAAAH-06819). (2) Ob der Unternehmer eine Leistung in eigener Verantwortung übernimmt (Reiseveranstalter) oder eine fremde Leistung lediglich [i]Grambeck, NWB 46/2019 S. 3361vermittelt (Reisevermittler), richtet sich im Rahmen des zugrundeliegenden Rechtsverhältnisses nach dem Gesamtbild des Einzelfalls.