Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Keine widerstreitenden Steuerfestsetzungen bei mehrfacher Berücksichtigungsmöglichkeit
Ein Widerstreit zwischen einem inländischen und einem ausländischen Steuerbescheid liegt nicht vor, wenn derselbe Sachverhalt im Ausland bei der Bemessungsgrundlage für die Steuer und im Inland im Rahmen des Progressionsvorbehalts hätte berücksichtigt werden können (Bezug: § 174 Abs. 1 AO; § 2 Abs. 1 Nr. 1, § 15 Abs. 1 Steuerklasse II Nr. 2, § 19 Abs. 1 und 2 ErbStG 2009; Art. 8 Abs. 1, 2, Art. 10 Abs. 1 DBA-Schweiz).
(1) Im Urteilsfall wurde ein in Deutschland wohnhafter Stpfl. im Jahr 2009 Miterbe seiner verstorbenen Schwester, einer in der Schweiz wohnhaften Schweizer Staatsangehörigen. Zum Erbe gehörten u. a. zwei in der Schweiz gelegene Grundstücke. Nach dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung au...BStBl 1980 I S. 243