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Inhaltsadressat eines Gewerbesteuermessbescheids bei Ein-Unternehmer-Personengesellschaft
(1) Erfüllt der einzige Kommanditist einer KG nicht die Voraussetzungen eines Mitunternehmers, verbirgt sich hinter der KG ertragsteuerrechtlich der Komplementär als Allein-Unternehmer. (2) Der hinter der Personengesellschaft stehende Allein-Unternehmer ist Schuldner der Gewerbesteuer. An ihn sind Gewerbesteuermessbescheid und Zerlegungsbescheid zu richten (Bezug: § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG; § 5 Abs. 1 GewStG; § 122 Abs. 1, § 188 Abs. 1 AO).
Im Urteilsfall richteten sich die innerhalb der Festsetzungsfrist ergangenen Gewerbesteuermessbescheide und Zerlegungsbescheide inhaltlich an die KG. Sie waren rechtswidrig und aufzuheben, weil tatsächlich anders als von den Beteiligten angenommen keine Mitunternehmerschaft bestand und die Bescheide deswegen richtigerweise an den Komplementär als Allein-Unternehmer...