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Die Bargründung einer Aktiengesellschaft
I. Einleitung
Der zunehmenden wirtschaftlichen Attraktivität der Rechtsform der Aktiengesellschaft (AG) steht ein umfangreicher Komplex aktienrechtlicher Gründungsvorschriften gegenüber. Ist die wirtschaftliche Entscheidung für die Gründung einer AG gefallen, so schließt sich der eigentliche aktienrechtliche Gründungsvorgang an. Ziel der folgenden Darstellung ist es, diesen Gründungsvorgang für den Regelfall einer Bargründung umfassend in einer pragmatisch sinnvollen Chronologie darzustellen. Einen besonderen Schwerpunkt der Darstellung bildet dabei die Nachgründungsvorschrift des § 52 AktG, die durch das Namensaktiengesetz (Gesetz zur Namensaktie und zur Erleichterung der Stimmrechtsausübung - NaStraG) vom eine einschneidende Veränderung erfahren hat (BGBl 2001 I S. 123).
II. Die Bargründung einer Aktiengesellschaft im Überblick
1. Grundvoraussetzungen
Eine vollständige und zügige Durchführung des Gründungsvorganges erfordert es, vorab einen verantwortlichen Koordinator zu bestimmen, der als Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt mit den wirtschaftlichen Zielsetzungen und juristischen Besonderheiten der Rechtsform der AG vertraut ist. Aufgabe de...