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Einkommensteuer | Keine nachträglichen Anschaffungskosten bei unentgeltlicher Hofübergabe
(1) Die spätere entgeltliche Ablösung eines dinglich gesicherten Grundstücksrückübertragungsanspruchs, der anlässlich einer unentgeltlichen Hofübertragung vereinbart worden ist, führt mangels betrieblicher Veranlassung nicht zu nachträglichen Anschaffungskosten. (2) Ebenso wenig führt das Entgelt, auch wenn es anlässlich der Veräußerung des dinglich belasteten Grundstücks vereinbart wird, zu Veräußerungskosten dieses Grundstücks (Bezug: § 6 Abs. 3, § 10 Abs. 1 Nr. 1a, § 12 Nr. 2, § 22 Nr. 1 Satz 1 EStG; § 133, § 157, § 903 BGB).
Im Urteilsfall schloss der Kläger mit seinen Eltern 1987 einen Hofübergabevertrag bezüglich eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs. Dabei verpflichtete er sich gegenüber seinen Eltern neben monatlichen Versorgungsleistungen u. a., zu deren Lebz...