Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH 08.05.2019 VI R 8/17, StuB 20/2019 S. 799

Unterhaltung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs

(1) Ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft im ertragsteuerlichen Sinne erfordert eine selbständige, nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt. (2) Das Halten von Reitpferden – im Rahmen der Vieheinheitengrenzen – allein zu privaten Zwecken begründet auch bei einmaliger Reproduktion eines Fohlens keinen landwirtschaftlichen Betrieb „Pferdezucht“ (Bezug: § 13, § 13a, § 15 Abs. 2 EStG).

Praxishinweise

Erst wenn eine erwerbswirtschaftliche Tierhaltung vorliegt, können steuerbare Einkünfte aus Landwirtschaft vorliegen. Sodann ist anhand der in § 13 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG geregelten Vieheinheitengrenze die landwirtschaftliche von der gewerblichen Tierzucht abzugrenzen und ein Gewinn/Verlust...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Unternehmensteuern und Bilanzen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen