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Unfallversicherung | Baumfällarbeiten durch Vereinsmitglied
Wer als Vereinsmitglied das Gelände seines Sportvereins instand hält und dabei einen Unfall erleidet, ist nicht wie ein Arbeitnehmer versichert, wenn die Tätigkeit als satzungsgemäße Arbeitsstunde zu bewerten ist.
Geklagt hatte ein Segelflieger, der beim Fällen eines Baums mit anderen Vereinsmitgliedern im Rahmen der Winterarbeit auf der Landebahn des Flugplatzes von einem schweren Ast getroffen worden war und ein Polytrauma erlitten hatte. Zwar schließt die Mitgliedschaft in einem Verein die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses nicht und damit auch nicht eine versicherte Tätigkeit wie ein Beschäftigter (vgl. § 2 Abs. 2 Satz 1 i. V. mit Abs. 1 Nr. 1 SGB VII) aus. Ein Versicherungsschutz [i]Marburger, NWB 34/2018 S. 2508entfällt aber, wenn der Grund de...