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Hauptberufliche Selbstständigkeit
Neue grundsätzliche Hinweise des GKV-Spitzenverbandes
Wird eine hauptberuflich selbstständige Erwerbstätigkeit ausgeübt, so hat sie in der Kranken- und Pflegeversicherung in bestimmten Bereichen erhebliche Auswirkungen. Nach welchen Maßstäben das Vorliegen einer hauptberuflich selbstständigen Erwerbstätigkeit festzustellen bzw. abzugrenzen ist, ist allerdings nicht näher gesetzlich geregelt. Durch die Rechtsprechung ist diese Frage auch nicht für alle Fallgruppen abschließend beantwortet worden. In der Praxis treten in Einzelfällen daher immer wieder Probleme auf.
Der GKV-Spitzenverband hat deshalb grundsätzliche Hinweise zum Begriff der hauptberuflich selbstständigen Erwerbstätigkeit herausgegeben. Die aktuelle Fassung dieser Hinweise datiert v. . Nach dieser Fassung der aktuellen Grundsätze ist seit zu verfahren.
I. Grundsätze
Nach § 5 Abs. 5 SGB V ist derjenige, der hauptberuflich selbstständig erwerbstätig ist, von der Versicherungspflicht zur Krankenversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 oder 5 bis 12 SGB V ausgeschlossen. Zunächst geht es hier um Arbeiter, Angestellte und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, die gegen Arbeitsentgelt tätig sind.
In der Praxis bedeutet dies, dass jemand, der als Arbeitnehmer und gleichzeitig als hauptberuflich Selbstständi...