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Die Bildung einer Rückstellung für Bonuspunkte bzw. Gutscheine aus einem personifizierten Kundenbindungsprogramm
Anmerkung zum
Das FG Nürnberg hat mit seiner Entscheidung vom die Diskussion über die Möglichkeit der Bildung einer Rückstellung für Gutscheine aus personifizierten Kundenbindungsprogrammen erneut eröffnet. In Abgrenzung zum sog. Friseur-Urteil des IV. Senats des , in dem ein Gutschein anlassbezogen als Weihnachtsgeschenk ausgegeben wurde und demzufolge weder eine Verbindlichkeit noch eine Rückstellung im Ausgabejahr passiviert werden durfte, hat der 4. Senat des FG Nürnberg im Streitfall die Bildung einer Rückstellung für Bonuspunkte bzw. Gutscheine aus dem personifizierten Kundenbindungsprogramm dem Grunde nach bejaht. Nach seiner Überzeugung war die Verpflichtung zur Einlösung der Bonuspunkte wirtschaftlich gesehen durch die Umsätze der Vergangenheit veranlasst. Ferner hat der erkennende Senat das Vorliegen der Voraussetzungen für ein steuerliches Passivierungsverbot für einnahmen- und gewinnabhängige Verpflichtungen nach § 5 Abs. 2a EStG verneint.
Im Rahmen eines Kundenbindungsprogramms ausgegebene Bonuspunkte bzw. Gutscheine sind durch Umsätze der Vergangenheit veranlasst.
Die Ve...