Bildung einer Rückstellung
für Bonuspunkte bzw. Gutscheine aus personifizierten Kundenbindungsprogrammen
Leitsatz
1. Bei einem
Bonussystem, bei dem die Verpflichtung zur Einlösung der Bonuspunkte wirtschaftlich
gesehen durch die Umsätze der Vergangenheit veranlasst ist, liegen
die Voraussetzungen für die Bildung einer Rückstellung für ungewisse
Verbindlichkeiten vor - Abgrenzung zu in dem ein Gutschein
anlassbezogen als Weihnachtsgeschenk ausgegeben wurde.
2. Bei einem Bonussystem,
bei dem eine Bezahlung ausschließlich durch mittels vorausgegangener
Geschäfte erworbener Bonuspunktgutscheine möglich ist, liegen die
Voraussetzungen für ein steuerliches Passivierungsverbot für einnahmen-
und gewinnabhängige Verpflichtungen gemäß § 5 Abs. 2a EStG nicht
vor, da die Verpflichtung zur Akzeptanz der Bonuspunktgutscheine
als Zahlungsmittel nicht durch den Anfall von Einnahmen oder Gewinnen
veranlasst ist, sondern die Einlösung nur der Entledigung bestehender
Verpflichtungen dient.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2019 S. 1527 Nr. 18 EStB 2020 S. 29 Nr. 1 GStB 2019 S. 391 Nr. 11 KÖSDI 2019 S. 21422 Nr. 10 NWB-Eilnachricht Nr. 34/2019 S. 2476 StuB-Bilanzreport Nr. 17/2019 S. 679 NAAAH-27757
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Online-Dokument
Finanzgericht
Nürnberg
, Urteil v. 25.04.2019 - 4 K 1050/17
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