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BFH 17.06.2019 IV R 19/16, BBK 19/2019 S. 906

Bilanzierung | Unterlassener Sonderbetriebsausgabenabzug

Der unterlassene Sonderbetriebsausgabenabzug eines Gesellschafters einer Personengesellschaft kann im Folgejahr nicht mehr nachgeholt werden, wenn der Aufwand bereits im Entstehungsjahr bezahlt worden ist. Eine gewinnmindernde Nachholung des Aufwands in einem Folgejahr nach den Grundsätzen des formellen Bilanzenzusammenhangs scheidet daher aus.

Beispiel

Dem Kommanditisten K entstehen im Jahr 2017 Aufwendungen für einen Prozess gegen einen Mitgesellschafter. Er zahlt die Anwaltsrechnung noch im Jahr 2017 von seinem Privatkonto; der Aufwand wird aber nicht als Sonderbetriebsausgabe gebucht. Der Gewinnfeststellungsbescheid für die KG für 2017 wird materiell bestandskräftig, steht also nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung.

Lösung

K [i]Sonderbilanz ist nicht fehlerhaft kann die Kosten im Jahr 2018 nicht mehr absetzen. Eine ...

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