Von einem JStG, das nicht so genannt werden darf, und einem „verschwundenen“ BMF-Schreiben ...
... JStG: Geplante Änderungen zu § 17 EStG
Der Regierungsentwurf eines „Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ vom umfasst zahlreiche Änderungen diverser Steuergesetze, stellt also ein klassisches Jahressteuergesetz dar. Eher aus politischen Gründen wurde ein sperriger Titel gewählt. Ott analysiert die geplante Änderung des § 17 EStG. Nachdem der Ausfall von Finanzierungshilfen des Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft seit der Änderung der BFH-Rechtsprechung im Jahre 2017 heftig diskutiert wurde, will der Gesetzgeber nunmehr ab dem , auf Antrag auch rückwirkend, zur steuerlichen Behandlung vor der Rechtsprechungsänderung zurückkehren.
... JStG: Geplante Änderungen im UStG
Bolik, Gauß und Zawodsky nehmen eine erste punktuelle Einschätzung der geplanten Normen des JStG 2019 mit umsatzsteuerlichem Bezug vor. Dabei werden Änderungen im Vergleich zum RefE aufgezeigt. Umsatzsteuerlich konzentriert sich die Bundesregierung auf die Pflichtübung der Umsetzung der Sofortmaßnahmen (sog. Quick Fixes). Daneben werden verschiedene Detailanpassungen vorgenommen. Unter anderem soll die Steuerfreiheit für Bildungsleistungen systematisch überarbeitet werden. Endlich Einzug ins Umsatzsteuergesetz soll die Vergünstigung für E-Books finden. Deren Auswirkungen sind jedoch für die Betroffenen nicht zu unterschätzen. Von einer Förderung der Elektromobilität oder andersgearteten Klimaschutzmaßnahmen ist unter den umsatzsteuerlichen Inhalten des JStG hingegen nichts zu finden.
... GoBD-Schreiben, das plötzlich „verschwand“
Mit umfangreichem Schreiben vom hat die Verwaltung die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ neu gefasst. Die Neufassung ersetzt das . Das neue BMF-Schreiben wurde auf der Homepage des BMF eingestellt. Zwar erfolgte keine Veröffentlichung im BStBl, aber im Zeitalter der Digitalisierung kann durch die Veröffentlichung auf der offiziellen Seite des BMF von einer Bekanntgabe ausgegangen werden. Zur großen Überraschung hat die Finanzverwaltung die Veröffentlichung der GoBD 2019 unter Bezugnahme auf ein verwaltungsinternes Schreiben des FinMin Baden-Württemberg rückgängig gemacht. Zwischenzeitlich sind die GoBD 2019 auch von der Homepage des BMF wieder „verschwunden“, ohne dass dies öffentlich bekannt gemacht wurde. Ein Vertrauen in die deutsche Finanzverwaltung sieht anders aus. Herrfurth stellt den aktuellen Entwurf der GoBD dar und spart nicht an Kritik.
Beste Grüße
Patrick Zugehör
Fundstelle(n):
StuB 17/2019 Seite 1
QAAAH-29645