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Zum Zustandekommen eines Anwaltsvertrags
Ein Anwaltsvertrag setzt übereinstimmende, auf den Abschluss eines entsprechenden Vertrags gerichtete Willenserklärungen der Vertragsparteien voraus. Im Interesse der Rechtssicherheit sind an einen Vertragsschluss durch schlüssiges Verhalten strenge Anforderungen zu stellen ( NWB TAAAH-20743).
Im Streitfall galt es zu klären, ob in der Übersendung des anwaltlichen Vollmachtformulars zugleich die Annahme eines auf die Geltendmachung von Ansprüchen gegen die Wirtschaftsprüfer der insolventen Anlagegesellschaft gerichteten Angebots der Mandantin lag. Der Senat hob erneut die für die Annahme eines konkludenten Zustandekommens eines Anwaltsvertrags grundsätzlich strengen Anforderungen hervor und verneinte das Zustandekommen eines Anwaltsvertr...