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Chirurgische Leistungen im Vergleich (Teil IV)
Wenn es um den Vergleich zwischen BEMA und GOZ geht, denkt man zunächst nur an unterschiedliche Positionen. Wichtiger für die Abrechnung selbst sind aber neben eventuellen Abweichungen im Leistungsinhalt die Unterschiede bei den Abrechnungsbestimmungen. Oftmals sind es Einschränkungen bei der Berechnungsmöglichkeit, die es in der anderen Gebührenordnung gar nicht oder in anderer Form gibt. Unterschiede kann es auch bei der Berechnung von Materialkosten geben. Der Beitrag beschäftigt sich unter diesem Aspekt mit den unterschiedlichen Verfahren zur Operation von Zysten im Kieferknochen, sowie mit Begleitleistungen und Zuschlägen im Zusammenhang mit chirurgischen Eingriffen.
Leitungsanästhesie
Bevor wir zu den eigentlichen chirurgischen Leistungen kommen, wollen wir noch einmal einen Blick auf die Anästhesien werfen. Konkret auf die Leitungsanästhesie – die BEMA L1 –, die meist bei Behandlungen im Unterkiefer angesetzt wird. Einige sind sogar der Meinung, dass die Leitungsanästhesie überhaupt nur im Unterkiefer berechnet werden dürfte. Dabei könnte ein aufmerksamer Blick in die BEMA-Nr. 41 schnell für Klarheit sorgen:
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BEMA-Nummer | Bezeichnung | BEMA-Kürzel | Bew.-Zahl | |
41 | Leitungsanästhesie | |||
41a | i... |