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Elternzeit ohne Auswirkung auf Zulassung als Syndikusrechtsanwältin
Der Zulassung als Syndikusrechtsanwältin steht nicht entgegen, dass das zuvor ausgeübte Beschäftigungsverhältnis aufgrund der Inanspruchnahme von Elternzeit durch die Beschäftigte im Zeitpunkt der Zulassungsentscheidung (zeitweise) ruht ( AnwZ (Brfg) 6/18 NWB IAAAH-12116).
Nach Auffassung des Gerichts unterscheidet sich die zeitweise Unterbrechung einer anwaltlichen Tätigkeit infolge von Elternzeit nicht grundlegend von derjenigen infolge bezahlten Urlaubs oder Krankheit bei ansonsten fortbestehendem Arbeitsverhältnis. Eine hiervon abweichende Sachbehandlung sei auch nicht deshalb gerechtfertigt, weil das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) im begrenzten Umfang auch die Aufnahme einer anderen Tätigkeit ermögliche. Entscheidend sei vielmehr, ob ...