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Änderung von Steuerbescheiden aufgrund von Grundlagenbescheiden, die nicht sämtliche Tatbestandsmerkmale der Steuernorm betreffen
(1) § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO ist auch dann anzuwenden, wenn die Bindungswirkung eines Grundlagenbescheids sich nicht auf sämtliche Tatbestandsmerkmale einer steuerrechtlichen Vorschrift erstreckt. (2) Wird die in § 7i Abs. 2 EStG vorgesehene Bescheinigung der Denkmalbehörde erst nach Bestandskraft des Einkommensteuerbescheids vorgelegt, hat das FA in Ermittlungen einzutreten, ob die nicht von der Bindungswirkung des Grundlagenbescheids umfassten Tatbestandsmerkmale des § 7i Abs. 1 EStG erfüllt sind.
Der BFH folgt damit nicht der Auffassung des FG Berlin-Brandenburg (Urteil vom - 12 K 12222/09 NWB GAAAD-53729), wonach die Bescheinigung einer Denkmalbehörde, die das Vorhandensein eines Baudenkmals bestätigt, aber die Prüfung der weiteren steuerlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Steuervergüns...