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GmbH: Liquidatorenbestellung durch das Gericht
Bei der Liquidatorenbestellung durch das Gericht (§ 66 Abs. 2 GmbHG) handelt es sich um ein nur ausnahmsweise zulässiges Verfahren zur Verhinderung der Führungslosigkeit der Gesellschaft und zum Zwecke des Schutzes der Minderheit der Gesellschafter. Für eine gerichtliche Entscheidung ist erst dann Raum, wenn eine ordentliche Liquidatorenbestimmung nach § 66 Abs. 1 GmbHG, die für den Regelfall den Geschäftsführer als Liquidator in Fällen der Auflösung außer dem Fall des Insolvenzverfahrens vorsieht, nicht gelingt und eine wirksame Bestellung durch die Gesellschafterversammlung auch nicht zu erwarten ist ( I-3 Wx 167/18).
Die außerordentliche Liquidatorenbestellung kann auf Antrag von Gesellschaftern, deren Anteile mindestens 10 % des Stammkapitals ausmachen, erfolg...