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Umsatzsteuer | Zeitpunkt der Versteuerung des Entgelts aus einer Honorarvereinbarung
Entsprechend der Rechtsprechung des BFH ist gemäß davon auszugehen, dass eine Uneinbringlichkeit i. S. von § 17 Abs. 2 Nr. 1 S. 2028UStG auch dann vorliegt, wenn der leistende Unternehmer im Zeitpunkt der Leistungserbringung aufgrund der mit dem Leistungsempfänger getroffenen vertraglichen Vereinbarungen über die Fälligkeit des Entgelts für mehr als zwei Jahre nicht mit einer Vereinnahmung der Leistungsentgelte rechnen kann.