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Track 25 | Umsatzsteuer: Berichtigung des Vorsteuerabzugs durch erfolglose Unternehmer
Der BFH hat dem EuGH die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob ein Steuerpflichtiger, der ein Gebäude steuerpflichtig verwendet und aus den Herstellungskosten die Vorsteuer abzieht, den Vorsteuerabzug berichtigen muss, wenn er die zum Vorsteuerabzug berechtigende Umsatztätigkeit (hier: Betrieb einer Cafeteria durch ein Alten- und Pflegeheim) einstellt und der Investitionsgegenstand im Umfang der zuvor steuerpflichtigen Verwendung nunmehr ungenutzt bleibt.
Bei der zweiten EuGH-Vorlage zur Umsatzsteuer geht es um erfolglose Unternehmer. Konkret: um die Berichtigung der Vorsteuer, wenn die zum Vorsteuerabzug berechtigende Umsatztätigkeit eingestellt wird.
Ein Alten- und Pflegeheim errichtete einen Anbau, um darin eine Cafeteria zu betreiben und erzielte insoweit steuerpflichtige Umsätze. Aus den Herstellungskosten des Anbaus wurde der Vorsteuerabzug beansprucht. Das Projekt erwies sich jedoch als Flop. Es wurde daraufhin eingestellt. Die Besonderheit des Falls bestand darin, dass der Anbau fortan leer stand , die alte Cafeteria aber von den Heimbewohnern weiterhin steuerfrei genutzt wurde.
Der V. Senat des Bundesfinanzhofs hat Zweifel daran: Ist unter dieser Voraus...