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Grundsätze der Umsatzbesteuerung beim innergemeinschaftlichen Erwerb
Fallbeispiele zur Erwerbsbesteuerung bei grenzüberschreitenden Warenbewegungen
[i]Scholz/Nattkämper, Innergemeinschaftlicher Erwerb, Grundlagen, NWB UAAAE-50616 Bei jeder innergemeinschaftlichen Warenbewegung werden die Umsatzsteuergesetze mindestens zweier verschiedener Mitgliedstaaten berührt. Im gesamten Bereich des Gemeinschaftsgebiets gilt hinsichtlich der Umsatzbesteuerung zurzeit noch das sog. Bestimmungslandprinzip, d. h. die Besteuerung wird in der Regel in dem Mitgliedstaat vorgenommen, in dem der Gegenstand bestimmungsmäßig verbleiben soll. Um eine Doppelbesteuerung bzw. eine komplette Freistellung von der Besteuerung zu vermeiden, werden innergemeinschaftliche Lieferungen im Abgangsstaat nur dann von der Umsatzsteuer freigestellt, wenn der Erwerb des Gegenstands der Lieferung beim Abnehmer in einem anderen Mitgliedstaat den Vorschriften der Umsatzbesteuerung unterliegt (§ 6a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG).
I. Allgemeines
1. Anwendungsbereich
Nach § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG unterliegt ein innergemeinschaftlicher Erwerb im Inland gegen Entgelt der Umsatzsteuer. Die Voraussetzungen für das Vorliegen eines innergemeinschaftlichen Erwerbs gegen Entgelt sind in § 1a UStG geregelt, der Ort des innergemeinschaftlichen Erwerbs bestimmt sich nach § 3d UStG und muss im umsatzsteuerlichen Inland (§ 1 Abs. 2 Satz 1 UStG) liegen.
[i]Innergemeinschaftlicher Erwerb gegen Entgelt ...Ein innergemeinschaftlicher Erwerb gegen Entgelt liegt vor, wenn die folgenden Voraussetz...