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BFH: Nur eigene Unterbringungskosten im Pflegeheim nach § 35a EStG begünstigt
Nach § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse oder für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen auf Antrag um 20 % (höchstens 4.000 €) der Aufwendungen des Steuerpflichtigen. Dies gilt auch für die Inanspruchnahme von Pflege- und Betreuungsleistungen sowie für Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen wegen der Unterbringung in einem Heim oder zur dauernden Pflege erwachsen, soweit darin Kosten für Dienstleistungen enthalten sind, die mit denen einer Hilfe im Haushalt vergleichbar sind (§ 35a Abs. 2 Satz 2 EStG).
Der BFH hatte in diesem Zusammenhang einen in der Praxis häufig vorkommenden und folglich auch über den entschiedenen Einzelfall hinaus bedeutsamen Sachverhalt steuerlich zu beurteilen: Die zusammenveranlagten Kläger machten Aufwendungen für deren Mutter bzw. Schwiegermutter „für die Wohnung in der Seniorenresidenz ...“, bestehend u. a. aus der Reinigung und dem Wäscheservice, gem. § 35a EStG geltend. Der Steuererklärung waren ein Wohn- und Betreuungsvertrag v. und entsprechende Rechnungen der Seniorenresidenz beigefügt.
Das Finanzamt und nachfolgend das Hessische FG (Urt...