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Geplante Änderungen des Umsatzsteuergesetzes durch das „JStG 2019“
Das BMF hat am den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften veröffentlicht. Danach sind umfangreiche Änderungen des Umsatzsteuergesetzes vorgesehen, die zumeist am , einige schon früher (am Tag nach Verkündung des Gesetzes), in Kraft treten sollen. Die wichtigsten Änderungen sind:
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[i]Aufhebung § 3f UStGDer Ort unentgeltlicher Wertabgaben bestimmt sich nicht mehr nach § 3f UStG, sondern nach allgemeinen Grundsätzen, als wenn diese Wertabgaben als entgeltliche Leistungen steuerbar wären.
[i]Steuerermäßigung für Printerzeugnisse in elektronischer FormDer ermäßigte Steuersatz soll auch für Veröffentlichungen in elektronischer Form in Betracht kommen, wenn sie funktional herkömmlichen Büchern, Zeitungen, Zeitschriften oder sonstigen in Nr. 49 Buchst. a bis e und Nr. 50 der Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UStG bezeichneten Erzeugnissen entsprechen.
[i]Anwendung der Margenbesteuerung auch auf KettengeschäfteBisher gilt die Differenzbesteuerung nicht (sondern die Regelversteuerung), wenn Reiseleistungen für das Unternehmen des Leistungsempfängers verkauft werden (sog. B2B- oder Kettengeschäfte). Diese Einschränkung ist nach der EuGH-Rechtsprechung unzulässig. Künftig unterliegen ...