1Anm. d. Red.:
Bisheriger Abschnitt XI zu Abschnitt XII geworden gem. Gesetz v.
(BGBl 2024 I Nr. 249) mit Wirkung v.
.
2Anm. d. Red.: § 66
weggefallen gem. Gesetz v.
(BGBl I S.
3932) mit Wirkung v.
.
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