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StBVV § 4b

Erster Abschnitt: Allgemeine Vorschriften

§ 4b Fehlerhafte Vergütungsvereinbarung [1]

1Aus einer Vergütungsvereinbarung, die nicht den Anforderungen des § 4 Absatz 1 Satz 1 und 2 entspricht, kann der Steuerberater keine höhere als die gesetzliche Vergütung fordern. 2Die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über die ungerechtfertigte Bereicherung bleiben unberührt.

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HAAAA-73853

1Anm. d. Red.: § 4b eingefügt gem. VO v. (BGBl 2025 I Nr. 105) mit Wirkung v. .