StBVV § 49

Achter Abschnitt: Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 49 Inkrafttreten [1]

Diese Verordnung tritt am in Kraft.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
HAAAA-73853

1Anm. d. Red.: Die Vorschrift betrifft das Inkrafttreten in der ursprünglichen Fassung. Das Inkrafttreten der späteren Änderungen ergibt sich aus den jeweiligen Änderungsgesetzen/-verordnungen.