Erster Abschnitt: Allgemeine Vorschriften
§ 3 Auslagen [1]
(1) Mit den Gebühren werden auch die allgemeinen Geschäftskosten entgolten.
(2) Der Anspruch auf Zahlung der auf die Vergütung entfallenden Umsatzsteuer und auf Ersatz für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen zu zahlende Entgelte, der Dokumentenpauschale und der Reisekosten bestimmt sich nach den §§ 15 bis 20.
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HAAAA-73853
1Anm. d. Red.: § 3 i. d. F. der VO v. 18. 7. 2016 (BGBl I S. 1722) mit Wirkung v. 23. 7. 2016.