StBVV § 22
Vierter Abschnitt: Gebühren für die Beratung und für die Hilfeleistung bei der Erfüllung allgemeiner Steuerpflichten
§ 22 Gutachten
Für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens mit eingehender Begründung erhält der Steuerberater eine Gebühr von 10 Zehntel bis 30 Zehntel der vollen Gebühr nach Tabelle A (Anlage 1).
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HAAAA-73853