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ABC: G 3 . Gemischte Ausgaben
I. Begriff
Unter gemischten Ausgaben werden solche Aufwendungen verstanden, deren Veranlassung (Verursachung) sowohl in der betrieblichen/beruflichen Sphäre als auch in der steuerlich nicht zu berücksichtigenden privaten Sphäre liegt und bei denen keine dieser Veranlassungen so stark überwiegt, daß die Bedeutung der anderen als untergeordnet anzusehen und damit zu vernachlässigen ist. Keine gemischten Ausgaben in diesem Sinne liegen vor, wenn die Kosten bei verschiedenen Verursachungen dem Grunde nach als BA/WK stl. abz. sind und nur die Zuordnung zu einer bestimmten Einkunftsart in Frage steht oder wenn die Ausgaben einerseits einen der in § 10 Abs. 1 EStG aufgeführten Tatbestände verwirklichen, zugleich aber auch der Erzielung von Einnahmen innerhalb der Einkunftsarten des § 2 Abs. 1 Nr. 4-7 EStG dienen; zwischen verschiedenen Kategorien der WK oder zwischen WK und Sonderausgaben kann grundsätzlich eine schätzweise Aufteilung erfolgen (vgl. z. B. BStBl 1990 II 901 betr. die Aufteilung in WK und Ausbildungskosten).
II. Gesetzlich geregelte Fälle gemischter Ausgaben
Für verschiedene Fälle gemischter Aufwendungen sind im EStG selbst besondere Zu...