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ABC: A 9 . Anliegerbeiträge/Erschließungsbeiträge
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Inhaltsübersicht I. Begriffliche Abgrenzung 3. Als Erhaltungsaufwand abzugs- fähige grundstücksbezogene II. Steuerliche Behandlung Beiträge 1. Allgemeines 4. Nichtgrundstücksbezogene 2. Grundstücksbezogene Beiträge Beiträge als (nachträgliche) Anschaffungskosten |
I. Begriffliche Abgrenzung
Es handelt sich um Kosten, die der Eigentümer oder der Erbbauberechtigte (s. -> Erbbaurecht) für Anlagen aufzubringen hat, die außerhalb des Grundstücks liegen. Als Erschließungsbeiträge werden im Baugesetzbuch die Leistungen bezeichnet, die für den Bau oder die Erweiterung von Straßen, Wegen, Plätzen, Parkflächen und Grünanlagen benötigt werden (vgl. Driehaus, NWB F. 24 S. 1985). Die Beitragspflicht entsteht im allgemeinen mit der endgültigen Herstellung dieser Erschließungsanlagen. Zu den Erschließungsbeiträgen können nur Grundstücke herangezogen werden, für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung festgesetzt ist. Erschlossene Grundstücke, für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung ...