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U2-Umlage | Niedrigere Umlage für Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaft
Der von der Minijob-Zentrale für alle Minijobber festgesetzte einheitliche U2-Umlagesatz wurde gesenkt und beträgt seit dem 0,19 %.
Alle Betriebe – unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten – sind zur Teilnahme am Umlageverfahren U2 für Mutterschaftsaufwendungen verpflichtet. Soweit Arbeitgeber, die nur einen oder wenige Minijobber mit gleichbleibendem Bruttoentgelt beschäftigen, von der beliebten Variante des [i]Eilts, NWB 20/2018 S. 1460Dauerbeitragsnachweises Gebrauch machen, weil der Nachweis dann nicht jeden Monat neu eingereicht werden muss, wird die Änderung der Umlage zum automatisch im Dauerbeitragsnachweis von der Minijob-Zentrale angepasst und der neue Beitrag abgebucht. Nur für den Fall, dass sich die Höhe des Arbeitsentgelts ändert, müssen die Arbeitge...