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Einkommensteuer | Steuerermäßigung nach § 35a EStG wegen Unterbringung eines Elternteils in einem Pflegeheim
Die Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 Satz 2 Halbsatz EStG kann laut nur von dem Steuerpflichtigen in Anspruch genommen werden, dem Aufwendungen wegen seiner eigenen Unterbringung in einem Heim oder zu seiner eigenen dauernden Pflege erwachsen.
Das FG hatte die Klage mit zwei Begründungen abgewiesen und zunächst festgestellt, dass die Mutter des Klägers im Heim keinen eigenen Haushalt geführt habe. Hierauf geht der BFH zu Recht erst gar nicht ein, sondern stützt seine Ablehnung auf die vom FG als zweite Begründung angeführte Argumentation, wonach die abziehbaren Aufwendungen auch von der im Heim untergebrachten Person zu tragen sind. [i]Seifert, StuB 20/2017 S. 786Da die Mutter des Klägers über eigene Einkünfte und Bezüge verfügte, die einen Abzug von Unterhaltsaufwe...