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Beschäftigung von Studenten
Ein Überblick über die sozialversicherungsrechtlichen Regelungen
Bestimmte Arbeiten im Betrieb erfordern keine volle Arbeitsstelle. Oft werden diese Tätigkeiten durch Teilzeitkräfte verrichtet, die nur einige Stunden in der Woche arbeiten. Aushilfen sind dann gefragt, wenn personelle Engpässe entstehen und hierdurch die betrieblichen Abläufe ins Stocken geraten – sei es durch krankheits- oder urlaubsbedingten Ausfall von Stammkräften oder weil es kurzfristig eine unerwartete Auftragsspitze zu bewältigen gilt. In all diesen Fällen ist die (sozialabgabenfreie) Beschäftigung eines Studenten oftmals das Mittel der Wahl. Doch Vorsicht: Werden die zahlreichen Regeln nicht beachtet, kann sich die vermeintliche Abgabenfreiheit spätestens bei der nächsten Betriebsprüfung ins Gegenteil verkehren. Damit es kein böses Erwachen gibt, werden im folgenden Beitrag die wichtigsten Besonderheiten erläutert.
I. Krankenversicherung der Studenten
Studenten sind grundsätzlich krankenversicherungspflichtig, wenn sie an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen eingeschrieben (immatrikuliert) sind. Bei der Immatrikulation verlangt die Hochschule regelmäßig einen Krankenversicherungsnachweis. Mit der Krankenversicherung entsteht stets auch die Versicherung in der...