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Pauschalierungsmöglichkeiten von Arbeitslohn
Eine Pauschalierung von Arbeitslohn bietet sehr viele Vorteile. Es findet zum einen keine individuelle Versteuerung des pauschalierten Arbeitslohnes statt, zum anderen kann die Zuwendung als Nettobezug gewährt werden und ist in vielen Fällen sozialversicherungsfrei. Im Folgenden werden die verschiedenen Pauschalierungsmöglichkeiten von Arbeitslohn näher dargestellt.
I. Überblick
Folgende Pauschalierungsarten sind möglich:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
§§ EStG | Bezeichnung | Pauschalierungssatz |
40 Abs. 1 EStG | ||
Nr. 1 | Sonstige Bezüge in einer größeren Zahl | individuell |
Nr. 2 | Fehlerhafter Lohnsteuereinbehalt | individuell |
40 Abs. 2 EStG | ||
Nr. 1 | Mahlzeiten | 25 % |
Nr. 1a | Mahlzeiten während einer Auswärtstätigkeit | 25 % |
Nr. 2 | Betriebsveranstaltungen | 25 % |
Nr. 3 | Erholungsbeihilfen | 25 % |
Nr. 4 | Zusätzliche Verpflegungsmehraufwendungen | 25 % |
Nr. 5 Satz 1 | Übereignung von Datenverarbeitungsgeräten | 25 % |
Nr. 5 Satz 2 | Zuschüsse zur Internetnutzung | 25 % |
Nr. 6 | Ladevorrichtungen für Elektrofahrzeuge | 25 % |
Satz 2 | Fahrtkostenzuschüsse | 15 % |
40a EStG | ||
Abs. 1 | Aushilfskräfte | 25 % |
Abs. 2 | 450 € - Teilzeitkraft | 2 % |
Abs. 2a | 450 € - Teilzeitkraft | 20 % |
Abs. 3 | Aushilfskräfte der Land- und Forstwirtschaft | 5 % |
40b EStG | ||
Abs. 1 und 2 | Altfälle der Direktversicherung und Pensionskassen | 20 % |
Abs. 3 | Gruppenunfallversicher... |