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BBK Nr. 11 vom

Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung – FZulG

Überblick zum Regierungs-Entwurf vom 22.5.2019

Dominik Ortwald

Das deutsche Steuerrecht sieht derzeit keine besonderen Steuervorteile für hochinnovative Unternehmen im Bereich von Forschung und Entwicklung vor. Um dies zu ändern, beschloss die Bundesregierung am den Entwurf des Forschungszulagengesetzes (FZulG).

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

I. Wer und was wird gefördert?

Subjektiv förderungsfähig sind unbeschränkt und beschränkt Steuerpflichtige i. S. des EStG und des KStG, soweit diese Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, gewerblicher Tätigkeit oder selbständiger Tätigkeit erzielen und nicht steuerbefreit sind. Unmaßgeblich sind die Kriterien, ob das FuE-Vorhaben für das eigene Unternehmen oder einen dritten Auftraggeber ausgeführt wird sowie die Größe des Unternehmens.

Es ist auch möglich, dass ein Anspruchsberechtigter mit einem oder mehreren – auch verbundenen – Unternehmen kooperiert oder mit einer oder mehreren Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung zusammenarbeitet. Das Gesetz unterscheidet zwischen der Grundlagenforschung, der angewandten Forschung und der experimentellen Entwicklung. Ein FuE-Vorhaben muss mindestens einer der Kategorien unterfallen, um förderungsfähig zu sein. Das Vorhaben muss Kr...

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