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Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung – FZulG
Überblick zum Regierungs-Entwurf vom 22.5.2019
[i]NWB ReformRadar NWB UAAAH-13068 Das deutsche Steuerrecht sieht derzeit keine besonderen Steuervorteile für hochinnovative Unternehmen im Bereich von Forschung und Entwicklung vor. Es gibt zwar außersteuerliche Förderungen auf diesen Tätigkeitsfeldern. Weil kleinere und mittlere Unternehmen aber deutlich geringere Förderungsquoten aufweisen als Großunternehmen, brachte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen am einen Gesetzesentwurf zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung kleinerer und mittlerer Unternehmen in den Bundestag ein. Der Entwurf sah im Kern eine Steuertarifermäßigung von 15 % der Forschungs- und Entwicklungsausgaben vor. Nachdem der Bundestag diesen Gesetzesentwurf sowie Anträge von FDP und AfD zur steuerlichen Forschungsförderung abgelehnt hatte, wartete man gespannt auf einen Entwurf aus dem BMF, der [i]FZulG-Regierungs- Entwurf v. 22.5.2019, http://go.nwb.de/e9rjjam veröffentlicht und am mit einigen Änderungen von der Bundesregierung beschlossen wurde. Dieser Entwurf des Forschungszulagengesetzes (im Folgenden FZulG) wird hier systematisch eingeordnet und inhaltlich dargestellt.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Systematische Einordnung des Regierungs-Entwurfs
[i]FZulG als Nebengesetz zu EStG und KStG Anders als der Entwurf der ...