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Rechtssichere Vereinbarungen von Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag
Weitestgehende Abdingbarkeit gesetzlicher Vorgaben ermöglicht passgenaue Gestaltungen
[i]Rabe v. Pappenheim, Kündigung, Lexikon Arbeitsrecht 2019, NWB GAAAD-10672 In der betrieblichen Praxis besteht häufig das Bedürfnis, die Kündigungsfristen für Arbeitsverhältnisse abweichend von den vorgegebenen gesetzlichen Kündigungsfristen zu vereinbaren. Der nachfolgende Beitrag zeigt Möglichkeiten und Grenzen zur vertraglichen Gestaltung von Kündigungsfristen auf und bietet Formulierungsvorschläge, die in Arbeitsverträge aufgenommen werden können.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Gesetzliche Ausgangslage
Die gesetzlichen Kündigungsfristen sind in § 622 BGB geregelt.
1. Grundkündigungsfrist
[i]Vier WochenDie Grundkündigungsfrist beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 Abs. 1 BGB). Sie gilt für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer gleichermaßen.
2. Verlängerte gesetzliche Kündigungsfristen
[i]Längere Fristen mit zunehmender Dauer des ArbeitsverhältnissesDie Grundkündigungsfrist verlängert sich für den Arbeitgeber bei zunehmender Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers: Je länger der Arbeitnehmer im Betrieb beschäftigt ist, desto längere gesetzliche Kündigungsfristen sind vom Arbeitgeber S. 1694einzuhalten. Nach § 622 Abs. 2 BGB gelten jeweils zum Ende eines Kalendermonats folgende Kündigungsfristen, wenn das Arbeitsverhältnis mit dem zu kündigenden Arbeitnehmer seit
zwei Jahren ...