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Lexikon - Stand: 24.05.2024

Kündigung

Henning Rabe v. Pappenheim

A Allgemeine Regeln

I Begriff und Abgrenzung

Die Kündigung ist eine einseitige Erklärung des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers, mit der ein bestehendes Arbeitsverhältnis beendet wird.

Von der Kündigung zu unterscheiden ist die Anfechtung, die den Arbeitsvertrag von Anfang an nichtig werden lässt. Wegen ihrer Einseitigkeit unterscheidet sich die Kündigung auch vom Aufhebungsvertrag, in dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beendigung des Arbeitsverhältnisses beidseitig beschließen.

II Wirksamkeitsvoraussetzungen

1 Inhalt

Eine Kündigungserklärung muss den Kündigungswillen deutlich und zweifelsfrei zum Ausdruck bringen. Hierbei kommt es auf die Wortwahl nicht an. Das Wort „Kündigung“ muss nicht verwendet werden. Es muss sich lediglich aus dem Zusammenhang einwandfrei ergeben, dass eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewollt ist.

Der Beendigungswille kann auch stillschweigend zum Ausdruck gebracht werden, wie z. B. durch die kommentarlose Zusendung der Arbeitspapiere durch den Arbeitgeber oder das Verlassen des Arbeitsplatzes und die verlangte Herausgabe der Arbeitspapiere durch den Arbeitnehmer.

Die Mitteilung durch den Arbeitgeber, der Arbeitnehmer habe die Arbeit zu einem bestimmten Z...

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