Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Praxiseinbringung mit Zuzahlung
- -
I. Sachverhalt
A und B sind zu je 1/2 an einer Steuerberater-Sozietät (GbR I) beteiligt. Der Betrieb der GbR I wird in die GbR II eingebracht. Weiterer Gesellschafter der GbR II wird C. A, B und C sind an der GbR II zu je 1/3 beteiligt. C erbringt seine Einlage teilweise durch Einzahlung auf ein Kontokorrentkonto der GbR, das zu dieser Zeit einen Negativsaldo ausweist. Die GbR II bewertet in ihrer Eröffnungsbilanz das eingebrachte BV der GbR I einschl. des Praxiswerts mit dem Teilwert. A und B erstellen negative Ergänzungsbilanzen, um die Entstehung eines Einbringungsgewinns zu vermeiden. Das FA vertritt demgegenüber die Auffassung, die Tilgung der privaten Kontokorrentverbindlichkeit sei als Zuzahlung anzusehen. Insoweit entstehe ein Gewinn. Der Zuzahlungsgewinn wurde A und B je zur Hälfte zugerechnet. Sprungklage und Revision blieben ohne Erfolg.
II. Entscheidung des BFH
1. Bei der Einbringung eines Betriebs in eine PersGes könne die Entstehung eines Gewinns nach § 24 UmwStG dadurch vermieden werden, daß die PersGes in ihrer Bilanz einschl. der negativen Ergänzungsbilanzen der Gesellschafter das eingebrachte BV mit dem Teilwert bewertet. Ein vergleichbares...